Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根据本条第1款转
财
占有权不影响转让人根据管辖
财
权
现行法律,就转

财
而对债务人或让出财
权者所承担
任何义务。
权;
,所有者,占有者;
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